Der Weg zur Logopädie – welche Schritte sind nötig
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Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Arzt (Hausarzt, Kinderazt, HNO-Arzt, Neurologe u.a.) und sprechen Sie mit ihm über die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung
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Dieser wird Ihnen nach Diagnostik des Betroffenen eine logopädische Verordnung (Rezept) ausstellen
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In manchen Fällen verordnet der Arzt nur eine Therapiestunde, zwecks Abklärung einer Therapienotwendigkeit.
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Telefonische Anmeldung in unserer logopädischen Praxis
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Damit wir jedem Patienten unsere volle Aufmerksamkeit schenken können ist während unserer laufenden Behandlungen und Heim – oder Hausbesuchen ein Anrufbeantworter geschaltet. Scheuen Sie sich nicht, uns Ihren Namen und Ihre Telefonnummer zu hinterlassen. Wir werden Sie noch am selben Tag zurückrufen, um mit Ihnen einen Termin zu vereinbaren.
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Wichtig: Die Verordnung darf bei Ihrem ersten Termin in der logopädischen Praxis nicht älter sein als 4 Wochen.
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Die Heilmittelverordnung (Rezept)
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umfasst in der Regel 10 Therapieeinheiten à 45 Minuten , 1 – 2x /Woche.
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Der Behandlungszeitraum lässt sich vorab nicht festlegen.
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Je nach Diagnose und Therapiefortschritten können mehrere Heilmittelverordnungen benötigt werden.
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Logopäden arbeiten für gewöhnlich als sogenannte „Bestellpraxen“
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D.h. die Termine sind für Sie an bestimmten Tagen (ein bis mehrmals wöchentlich) reserviert, was nahezu keine Wartezeiten bedeutet.
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Die Termine werden mit Ihnen abgestimmt, wobei wir uns bemühen Ihre zeitlichen Wünsche zu berücksichtigen.
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Was Sie für Ihren ersten Termin benötigen
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Die Heilmittelverordnung (Rezept) von Ihrem Arzt
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Bei Kindern das gelbe Vorsorgeuntersuchungsheft
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Befunde von Ihrem Krankheitsbild (z.B. Berichte vom Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung)
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45 – 60 Minuten Zeit für ein erstes persönliches Gespräch (Anamnese) und die nötige Diagnostik.
Rufen Sie uns an, wir werden Ihnen weitere Fragen gerne beantworten.
Ihr Praxisteam